BFSG 2025 — Das Wichtigste in Kürze
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juni 2025 in Kraft tritt, markiert einen Meilenstein in der Förderung der Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen. Es ermöglicht einer breiteren Bevölkerung, insbesondere Menschen mit Behinderungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Gleichzeitig hat das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und zwingt Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen.
Barrierefreiheit wird 2025 zur Pflicht
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft und bringt wichtige Änderungen mit sich. Es ist Teil der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht, der bereits im Juli 2021 durch das BFSG in Deutschland integriert wurde. Die zugehörige Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15. Juni 2022 verabschiedet. Diese Verordnung regelt spezifische Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die nach dem Stichtag im Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher erbracht werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Barrierefreiheit wird zur gesetzlichen Pflicht – und das betrifft nicht nur Webseiten und Software, sondern auch den Online-Handel, überregionalen Personenverkehr und Bankdienstleistungen.
Doch was genau steht im BFSG und wie können Unternehmen sicherstellen, dass du bis 2025 alle Anforderungen erfüllst?
Ziele des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Das BFSG, auch bekannt als „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“, hat das Hauptziel, digitale Angebote für eine breitere Bevölkerung zugänglich zu machen. Dabei wird besonderer Fokus auf die Beseitigung von Barrieren gelegt, die Menschen mit sensorischen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen den Zugang erschweren. Langfristig sollen Unternehmen durch die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen neue Marktsegmente und Zielgruppen erschließen.
Unter dem Begriff „Barrierefreiheit“ im digitalen Kontext versteht man die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Websites, Apps und digitalen Diensten für alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. In der Praxis bedeutet dies oft, dass Angebote lediglich „barrierearm“ sind, d.h. einige Hindernisse wurden beseitigt, aber es gibt weiterhin Hürden wie schwache Farbkontraste oder fehlende Untertitel. Vollständige Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte von Menschen mit Behinderungen genauso gut genutzt werden können wie von Menschen ohne Einschränkungen.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen, darunter Hersteller, Händler und Dienstleister sowie Importeure. Erstmals werden auch privatwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet. Besonders betroffen sind folgende Branchen:
- Finanzwesen
- Versicherungen
- E-Commerce (Onlineshops – B2C)
- Personenbeförderung
- Tourismus
- Medien
Diese Branchen müssen bis Juni 2025 sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich sind.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen
Das BFSG gilt für spezifische Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht oder für Verbraucher erbracht werden. Zu den betroffenen Produkten gehören:
- Hardwaresysteme (inkl. Betriebssysteme)
- Geldautomaten
- Selbstbedienungsterminals (Zahlungsterminals, Check-in-Automaten, Fahrausweisautomaten)
- Smart-TVs und Smartphones
- E-Book-Lesegeräte
Betroffene Dienstleistungen sind unter anderem:
- Telekommunikationsdienste (Telefon- und Messengerdienste)
- Websites und Apps für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
- Elektronische Bankdienstleistungen
- E-Books und Software
- Online-Shops
Anforderungen an digitale Barrierefreiheit
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit im Rahmen des BFSG orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien legen vier grundlegende Prinzipien fest:
- Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Elemente müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein, z.B. durch Alt-Texte für Bilder oder Hörversionen für sehbehinderte Nutzer.
- Bedienbarkeit: Benutzeroberflächen und Navigation müssen einfach zu bedienen sein, auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die alternative Eingabemethoden nutzen.
- Verständlichkeit: Inhalte müssen klar strukturiert und leicht verständlich sein, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die Informationen problemlos erfassen können.
- Robustheit: Digitale Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie auf verschiedenen Plattformen und Geräten funktionieren und auch mit zukünftigen Technologien kompatibel bleiben.
Ausnahmen vom BFSG
Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind teilweise von den Anforderungen des BFSG befreit. Ebenso sind bestimmte Bildungseinrichtungen wie Schulen und öffentlich-rechtliche Medien von der Regelung ausgenommen, sofern ihre Angebote nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Weitere Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Herstellung von Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde oder grundlegende Umgestaltungen erfordert.
Strafen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit Strafen rechnen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer werden die Einhaltung kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen können. Wiederholte Verstöße oder besonders schwere Missachtungen der Barrierefreiheitsanforderungen können zu noch höheren Strafen führen.
Meine Unterstützung für dein Unternehmen
Wenn du dich fragst, wie du dein Unternehmen optimal auf die Anforderungen des BFSG vorbereiten kannst, biete ich dir maßgeschneiderte Lösungen an. Ich unterstütze dich sowohl beim Checkup deiner bestehenden Webseite oder digitalen Angebote als auch bei der Umsetzung der notwendigen Änderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Meine Leistungen umfassen:
- Barrierefreiheits-Test deiner Webseite oder digitalen Plattform, um bestehende Barrieren zu identifizieren
- Individuelle Beratung zu den Anforderungen des BFSG und zur optimalen Anpassung deiner digitalen Angebote
- Technische Umsetzung der notwendigen Änderungen, um deine Webseite oder Dienstleistungen vollständig barrierefrei zu gestalten
Fordere jetzt ein individuelles Angebot an und lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Unternehmen rechtzeitig alle Anforderungen erfüllt und langfristig von den Chancen einer barrierefreien digitalen Präsenz profitiert.
Checkliste: So wird deine Website barrierefrei
- Alt-Texte für Bilder: Sind alle relevanten Bilder mit beschreibenden Alt-Tags versehen?
- Kontraste: Hast du einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Texten und Hintergrund?
- Tastaturnavigation: Kann die Webseite vollständig über die Tastatur bedient werden?
- Responsives Design: Funktioniert die Webseite auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen?
- Barrierefreie Videos: Sind deine Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen versehen?
- Formulare: Sind alle Formulare klar strukturiert und leicht verständlich?
- Einfache Sprache: Verwendest du eine einfache, verständliche Sprache in Texten und Anleitungen?
- Screenreader-Kompatibilität: Hast du die Funktionalität der Webseite mit einem Screenreader getestet?
- Fehlerkorrektur: Werden Nutzer bei Eingabefehlern klar und verständlich informiert?
- Technische Robustheit: Ist deine Webseite auf allen gängigen Plattformen und Browsern nutzbar?
Diese Checkliste bietet dir einen Überblick über die erforderlichen Schritte zur Sicherstellung der Barrierefreiheit deiner Website oder digitalen Angebote. Kontaktiere mich, um den Checkup durchzuführen und einen Plan zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erstellen.